Wichtige Hinweise zu ihrem Bauvorhaben / unserem Angebot
Das gelieferte Glas sowie die Profiloberflächen sind am Einbautag vom Auftraggeber auf Außenbeschädigungen zu überprüfen. Falls vorhanden, sind diese Beschädigungen sofort schriftlich mitzuteilen, da spätere Reklamationen dieser Art nicht mehr akzeptiert werden können. Alle eventuellen Fehler im Luftzwischenraum der Isolierglaseinheit sind von dieser Regelung ausgenommen. Für die Verglasung gelten die Lieferungs- und Garantiebedingungen der Glasindustrie sowie die Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas. Bei Bausanierungen bemühen sich alle Mitarbeiter unseres Montageteams um einen behutsamen Ausbau der alten Elemente. Aufgrund vorher nicht erkennbarer Umstände kann es beim Herausnehmen der alten Fenster aber zu Beschädigungen am umgebenden Mauerwerk, an Fliesen oder Fensterbänken kommen. Hierfür kann keine Haftung übernommen werden. Notwendige Maler-, Tapezier-, Dekorputz- und Elektroarbeiten, sowie Beiputzarbeiten über 30 mm Fugenbreite und Außenputzarbeiten gehören grundsätzlich nicht zu unseren angebotenen Leistungen. Rollladenmotoren werden von uns installiert und eingestellt. Der Anschluss an das bauseits vorhandene Versorgungsnetz muss durch einen Fachbetrieb erfolgen. Bei Dachgauben-Fenstern müssen die evtl. vorhandenen Schieferplatten o.ä. im Fensterbereich im Falle einer Beschädigung durch einen bauseitigen Dachdecker befestigt oder erneuert werden. Bei Terrassentüren empfehlen wir nach dem Einbau grundsätzlich die äußere Eindichtung durch einen bauseitigen Dachdecker überprüfen und ggf. erneuern zu lassen.
Die Kosten für diese Folgearbeiten sind im Angebot nicht enthalten!
Oberlichtfenster sind nur mit Schwierigkeiten zu putzen. Die sachgemäße Durchführung ist vom Auftraggeber zu überwachen. Kippflügel sind nur in Verbindung mit Sicherungsscheren erlaubt. Feste Oberlichter können nur von außen geputzt werden. Es besteht dann Absturzgefahr. Seit Mai 2009 soll It. DIN 1946-6 für Wohngebäude ein Lüftungskonzept erstellt werden, wenn mehr als 1/3 der Fensterfläche ausgetauscht wird. Diese Arbeit kann nur durch einen bauseitigen Planer/Architekten erfolgen (worauf wir ausdrücklich hinweisen) und ist nicht Bestandteil unseres Angebotes. Zur Fertigstellung unserer Leistungen notwendige, nicht vorhersehbare und jetzt noch nicht kalkulierbare Arbeiten werden ggfs. nach Aufwand abgerechnet. Falls sich in einem Raum mit neuen Fenstern offene Flammen, Gas- oder Kohleöfen befinden, muss bauseitig für ausreichend Zuluft gesorgt werden. Es gelten die hier verfügbaren (Button oben links) Allgemeinen Geschäftsbedingungen.